Rechtliches

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

DOELCO GmbH, Gewerbestr. 19, 79112 Freiburg-Opfingen -- Stand: Maerz 2013

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Geschaeftsbeziehungen der DOELCO GmbH mit Unternehmern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@doelco.de.

§ 1

Geltung der Bedingungen - Allgemeines

Diese Bedingungen gelten fuer alle gegenwaertigen und zukuenftigen Geschaeftsbeziehungen. Abweichende oder ergaenzende Bedingungen werden nur durch schriftliche Bestaetigung Vertragsbestandteil.

Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmer -- natuerliche oder juristische Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen Taetigkeit handeln.

Der Verkaeufer behaelt sich alle Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlaegen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen vor. Diese duerfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung zugaenglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurueckzugeben, sofern kein Auftrag erteilt wird.

§ 2

Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Technische Aenderungen hinsichtlich Form, Farbe oder Gewicht bleiben vorbehalten.

Die Bestellung des Kunden stellt eine verbindliche Erklaerung mit einer Gueltigkeit von vier Wochen dar. Der Verkaeufer kann innerhalb dieser Frist durch schriftliche Benachrichtigung oder Lieferung annehmen.

Vertraege stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemaessen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Lieferanten des Verkaeufers. Bei Nichtverfuegbarkeit wird der Kunde unverzueglich informiert und erhaelt eine sofortige Rueckerstattung.

Unsere Aussenvertreter haben keine Inkassovollmacht und koennen keine muendlichen Vereinbarungen treffen, die ueber die schriftlichen Vertragsbedingungen hinausgehen.

§ 3

Preise - Verzug - Aufrechnung

Die Preise verstehen sich zuzueglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Preisaenderungen sind nur zulaessig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen; andernfalls gilt der vereinbarte Preis.

Die Zahlung ist bei Lieferung ohne Abzug faellig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde hat waehrend des Verzugs die Geldschuld in Hoehe von 1,2 % per angefangenen Monat zu verzinsen. Der Verkaeufer kann hoehere Schaeden geltend machen.

Der Kunde darf nur unbestrittene oder rechtlich bestaetigte Forderungen aufrechnen; Zurueckbehaltungsrechte gelten nur fuer Ansprueche aus demselben Vertrag.

§ 4

Lieferung - Annahmeverzug

Liefertermine beduerfen der Schriftform. Nach sechs Wochen nicht eingehaltener Fristen kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen.

Hoehere Gewalt und unvorhergesehene Hindernisse schliessen den Verzug aus. Teillieferungen sind zulaessig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind.

Bei Annahmeverzug des Kunden kann der Verkaeufer kuendigen und Schadensersatz in Hoehe von 30 % des Kaufpreises verlangen, vorbehaltlich des Nachweises eines hoeheren tatsaechlichen Schadens.

§ 5

Gefahruebergang

Die Gefahr geht mit der Uebergabe an den Kunden auf diesen ueber; bei Versendungen mit der Uebergabe an den Spediteur.

Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich im Verzug befindet.

§ 6

Eigentumsvorbehalt

Bei Vertraegen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollstaendigen Begleichung aller Forderungen vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemaess zu behandeln und erforderliche Wartungen auf eigene Kosten durchzufuehren.

Pfaendungen, Beschaedigungen oder Zerstoerungen sind dem Verkaeufer unverzueglich zu melden. Bei Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug oder Wartungsversaeumnissen kann der Verkaeufer kuendigen und die Ware zurueckfordern.

Waehrend des Vorbehalts ist die Verpfaendung untersagt. Der Unternehmer darf weiterverkaufen, tritt jedoch Forderungen an den Verkaeufer ab, der diese bei Zahlungsverzug einziehen darf.

Die Bearbeitung erfolgt im Namen des Verkaeufers; bei Vermischung entsteht anteiliges Miteigentum.

§ 7

Gewaehrleistung

Die Nichteinhaltung von Anweisungen, unbefugte Aenderungen oder die Verwendung nicht originaler Materialien fuehren zum Erloeschen der Gewaehrleistung.

Der Verkaeufer behebt Maengel zunaechst durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Schlaegt dies fehl, kann der Kunde Minderung oder Ruecktritt verlangen -- ausser bei geringfuegigen Maengeln.

Unternehmer muessen offensichtliche Maengel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware dem Verkaeufer schriftlich anzeigen. Der Beweis der Maengel obliegt dem Kunden.

Fuer Unternehmer betraegt die Gewaehrleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Nur die Produktbeschreibung des Verkaeufers gilt als vereinbarte Beschaffenheit; Herstellerangaben sind ausgeschlossen. Fehlerhafte Anleitungen begruenden nur einen Anspruch auf Ersatz, wenn sie die ordnungsgemaesse Montage behindern.

§ 8

Haftungsbeschraenkungen

Bei leichter Fahrlaessigkeit beschraenkt sich die Haftung auf vorhersehbare, typische unmittelbare Durchschnittsschaeden.

Bei leichter Fahrlaessigkeit hinsichtlich unwesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Produkthaftungsansprueche bleiben unberuehrt.

Die volle Haftung gilt bei Koerperverletzung, Tod oder grober Fahrlaessigkeit.

Schadensersatzansprueche des Kunden wegen eines Mangels verjaehren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware -- ausgenommen bei grober Fahrlaessigkeit oder Personenschaeden.

§ 9

Schlussbestimmungen

Erfuellungsort ist Freiburg im Breisgau. Der Gerichtsstand liegt nach Wahl des Verkaeufers in Freiburg oder am Sitz des Kunden, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.

Es gilt ausschliesslich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen ersetzt, die die Parteien vereinbart haetten.

DOELCO GmbH
Gewerbestr. 19 · 79112 Freiburg-Opfingen
Geschaeftsfuehrer: Andreas Berns, Timo Karnik
HRB 705937 · USt-IdNr: DE 273979536
Tel: +49 7664 / 50559-0 · info@doelco.de